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Regionale Presseinfo

von Peter-Michael Schmalz, Kreisrat (ÖDP) und LBV-Kreisvorsitzender zum Sachverhalt:

Seit 2018 setze ich mich als Kreisrat und LBV-Kreisvorsitzender für einen bestmöglichen Hochwasserschutz der Anwesen, die am nordwestlichsten Ortsrand von Staubing in Kenntnis der Hochwassergefahren in die Donauaue gebaut wurden, ein. Dabei wurde ich vom Bund Naturschutz, dem Kreisfischereiverein (KFV), der Genossenschaft der Berufsfischer und etlichen freien Wissenschaftlern unterstützt. Die aktuelle 2. Klage wurde nicht nur inhaltlich, sondern auch finanziell in erheblicher Höhe von BN und KFV unterstützt.

Dass die 2. Klage jetzt gescheitert ist, wie der LBV-Landesverband geschrieben hat, ist bedauerlich. Dies jedoch nicht nur aus den dort genannten Gründen.

Besonders bedauerlich und wahrscheinlich auch entscheidend für den negativen Urteilsausgang waren 2 Gründe. Zum einen konnte unser Gutachter, Prof. Dr. Dr. hc Habersack von der Uni für Bodenkultur in Wien, einer der weltweit renommiertesten Wissenschaftlicher auf dem Gebiet der Hydrodynamik, der die geplante Deichvariante kritisch sieht, wegen seiner internationalen Verpflichtungen aus Terminüberschneidungsgründen nicht an der mündlichen Verhandlung teilnehmen, so dass in der mündlichen Verhandlung nur einseitig der Gutachter des WWA zu Wort kam. 


Zum anderen sind uns erst einige Wochen nach der mündlichen Verhandlung (15.07.2025) entscheidende von einer Bundesbehörde angeforderte Beweisunterlagen über die Geschiebeverhältnisse zwischen der Kiesbank Staubing und Kelheim zugegangen (22./23.07.2025). Hieraus ist ersichtlich, dass im Zeitraum von 2024/2025 rund 48.000 Kubikmeter, also rund 100.000 Tonnen, Kies,  nach dem Ende der Weltenburger Enge (W.E.), im sog. Kiesfang bei Affecking aus der Donau gebaggert wurden. Dieser Kies kann naturgesetzlich nur aus der W.E. kommen. Alle Jahre wird wieder gemessen und bei Bedarf erneut Kies von der Bundesbehörde entnommen. Dieser Kies wird dann teilweise an den Ufern gelagert, großteils jedoch donauabwärts im Bereich Bad Abbach wieder in die Donau eingebracht. Auch stellte sich in den Unterlagen heraus, dass die letzte Sohlenmessung der W.E. in Bezug zur Meereshöhe, die auch in der mündlichen Verhandlung Thema war,  schon 5 (!!!) Jahre zurücklag. 

Warum ist das wichtig? Entscheidend für das WWA-Gutachten war die Aussage, dass die Weltenburger Enge bei starkem Hochwasser einen die Kiesbank Staubing schonenden Rückstaueffekt habe. Wenn nun aber aufgrund der 1992 in Betrieb genommenen Staustufe Vohburg (ca. 25 km oberhalb von Weltenburg) fast kein Geschiebe mehr in die W.E. nachkommt, dann sinkt auch die Sohle in der W.E. in Bezug zur Meereshöhe ab und der Rückstaueffekt für die seit 1776 in Staubing nachgewiesene Kiesbank nimmt ab, so dass der völlig unnötig weit in die Donauaue hineinragende geplante Deich voll seinen erodierenden Effekt für die deutschlandweit einzigartige Kiesbank entfalten kann bzw. wird. Wenn dann die Kiesbank derartig angegriffen wird, dann ist sie unwiederbringlich weg, und damit auch das wertvollste Laichhabitat für kieslaichende Fische der gesamten deutschen Donau. 

Besonders pikant dabei ist auch, dass Landwirtschaftsministerin Kaniber letzte Woche ausdrücklich die Bemühungen der Staatsregierung den Medien mitgeteilt hat, dass Kieslaicherhabitate für die Wiederansiedelung des vom Aussterben bedrohten Huchens (Donaulachs) wieder aktiviert/hergetellt werden sollen. Welcher Irrsinn, hier macht die eine Seite genau das Gegenteil der anderen und klaffen Wort und Tat meilenweit auseinander. Die Kiesbank Staubing ist genau ein solches prädestiniertes Laichhabitat für den Huchen.

Zur Ehrenrettung des WWA Landshut, das formal als Antragsteller für den Deichbau fungiert und dabei jedoch ganz aktuell auf Weisung von Umweltminister Glauber handelt, ist zu sagen, dass das WWA Landshut nach eigenen Angaben im Zeitraum von 2007 bis 2025 von sich aus insgesamt 4 (!!!)-mail an die Stadt Kelheim (diese finanziert das Vorhaben mit 50%) herangetreten ist und für eine Absiedelung (wie in Weltenburg und Stausacker von 2009 - 2013 geschehen) geworben hat, leider vergeblich, weil die Stadt Kelheim (wer?) immer auf einem technischen Hochwasserschutz für Staubing bestanden hat.

Den Sachverhalt mit der neuen Beweislage habe ich Anfang der Woche der Landesanwaltschaft, dem Amtschef des Bayerischen Umweltministeriums, Dr. Barth, und Landrat Neumeyer geschrieben. Von der Landesanwaltschaft wurde ich auch daraufhin kontaktiert. Da vor einigen Jahren vom Gesetzgeber der Rechtsweg um eine Instanz für solche Planfeststellungsverfahren verkürzt wurde (erstinstanzlich ist gleich der VGH und nicht wie üblich zunnächst das örtliche Verwaltungsgericht, hier Regensburg, zuständig), steht nun nur noch das Rechtsmittel der Revision zum Bundesverwaltungsgericht zur Verfügung. Und hier sieht die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nach Angaben des LBV-Rechtsanwalts nur noch das Rechtsmittel der Revision, also nur noch die Geltendmachung von Verfahrensmängeln und eben nicht mehr inhaltiche Rügen vor.

Es kommt somit, wie übrigens immer wieder mal in der Rechtsgeschichte, zu Urteilen, bei denen sich herausstellt, dass Tatsachen nicht oder nur teilweise richtig sind. Das ist äußerst bedauerlich.

Nicht nur der LBV, sondern auch ich als Mandatsträger werden uns deshalb weiterhin für einen tatsächlich besten Hochwasserschutz für die Anwesen am nordwestlichsten Ortsrand von Staubing und den Erhalt der deutschlandweit bedeutenden Kiesbank einsetzen. Nicht vergessen werden dabei darf auch der Umstand, dass durch die Vernichtung von natürlichem Retentionsraum durch den völlig unnötig weit in die Donauaue hineinragenden geplanten Deich bei Staubing, die Hochwasserspitzen für Stausacker, Weltenburg und Kelheim um einigen Zentimeter, die manchmal entscheidend sein können, steigen werden. Auch kommen durch den Deichbau bei Staubing höhere Kosten auf die Stadt Kelheim zu, die bei einer Absiedelung nur 35% Kostenanteil hätte. Ganz zu schweigen von den immer wieder kehrenden Kosten des Deichunterhalts, der Deichwachen bei Hochwasser, der geplanten Errichtung von Abpumpstellen von Wasser hinter dem Deich, für das durch den Deich (wie beim baugleichen, jedoch viel kleineren Deich von Hienheim auch) druchsickernde Wasser. In Hienheim waren 2024 eine Woche lang ca. 100 Einsatzkräfte für diese Tätigkeiten im Einsatz. 

Hochwasserschutz in Staubing: Es hätte viel bessere Lösungen gegeben

Pressemitteilung vom 27.08.2025

Flussmittige Kiesbank in der Donau bei Staubing, Foto: LBV
Flussmittige Kiesbank in der Donau bei Staubing, Foto: LBV

Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klage des LBV gegen einen geplanten Hochwasserschutzdeich an der Donau bei Staubing im Landkreis Kelheim abgewiesen hat, wird der LBV keine weiteren Rechtsmittel einlegen. Wir sind enttäuscht über das Urteil, da es viel bessere Lösungen gegeben hätte. Die Entscheidung des Gerichts bedauern wir.

Vollständiger Text unserer Pressemitteilung als Pdf
PM-71-25 Hochwasserschutz Staubing keine
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Hochwasserschutz Staubing im Fokus

LBV sieht mit Spannung der Gerichtsverhandlung am 15.07. entgegen. Aktuelles Gutachten bestätigt den LBV in seiner kritischen Haltung zu den beklagten Planungen. Siehe unsere Pressemitteilung vom 08.07.2025. 

Nähere Infos und Bilder finden sie auch auf unserer Presseseite (Mitteilung vom 08.07.2025.

Fotos, Videos und Karten finden sie hier

Initiative zur Rettung der einzigengrößeren flussmittigen Kiesbankin der deutschen Donau

LBV Kreisvorsitzender und ÖDP-Kreisrat Peter-Michael Schmalz fordert die Durchführung einer naturschutzfachlichen Verträglichkeitsprüfung (FFH-Prüfung) eines geplanten Deichbaus, der dieses Naturjuwel in seinem Fortbestand bedroht. 

Dazu das Schreiben an den Regierungspräsidenten Rainer Haselbeck.  

Schreiben an den Regierungspräsidenten Rainer Haselbeck
Kelheim Regierungspräsident Haselbeck.pd
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